Ausbildung zum Adler

  • Der Segelflugsport ist ...

    teuer: Stimmt nicht. Durch das ehrenamtliche Wirken der Fluglehrer und dem gemeinsamen Unterhalt der Infrastruktur betragen die Kosten für den Flugschein, die eines B-Führerscheins vergleichbar, ca. 1600 €. Die jährlichen Kosten für einen Piloten, der um die 50 Std. in der Luft ist, belaufen sich auf ca. 1500 €.

  • Der Segelflugsport ist ...

    zeitaufwendig: Stimmt. Viel Fliegen, bedeutet sicheres Fliegen, bedeutet Spaß am Fliegen. Ebenso sind einige Tage für den Unterhalt der Infrastruktur einzukalkulieren, sodaß man mit einem jährlichen Zeitaufwand von 20 Tagen rechnen muß.

  • Der Segelflugsport ...

    bedingt Disziplin: Stimmt. Zwar sind die Zeiten, in denen ein Flugverein ähnlich einer Kompanie geführt wurde, vorbei - jedoch verlangt jede Flugsportart von den Piloten vor allem Disziplin, Ordnung und ein großes Maß an Eigenverantwortung im Umgang mit dem Flugzeug, dem Unterhalt, sowie der Infrastruktur. Das alles dient der maximalen Sicherheit.

  • Der Segelflugsport ist ...

    elitär: Stimmt nicht. Das ist er in Österreich niemals gewesen. Dieses Vorurteil kommt größtenteils aus anderen Ländern, wo ein Fliegen im Verein kaum möglich ist und somit der Sport mit großem finanziellen Aufwand verbunden ist.

  • Der Segelflugsport ist ...

    saugefährlich: Stimmt. Jene Piloten, die die Betriebsgrenzen des Flugzeuges, die Gesetze der Aerodynamik, sowie meteorologische Gegebenheiten ignorieren und für die Topgun ein Lehrfilm ist, ziehen ihre Kreise sicherlich nur sehr kurz am Himmel!

Der Flugschein

Das Mindestalter für die Segelflugausbildung beträgt 16 Jahre und kann mit 14 Jahren begonnen werden. Die geistige und körperliche Eignung ist vorausgesetzt und wird vom Fliegerarzt beurteilt. Vor Beginn der Segelflugausbildung sollte man einen Schnupperflug mitmachen, um zu erkennen, ob man sich tatsächlich intensiver mit der Fliegerei beschäftigen will. Um die Ausbildung beginnen zu können, muss man bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einen Flugschülerausweis beantragen. Dafür benötigt man: ein fliegerärztliches Gutachten ein höchstens 6 Monate altes polizeiliches Führungszeugnis Staatsbürgerschaftsnachweis Geburtsurkunde zwei Lichtbilder.

Flugschüler

Wie kommt man zu einem Flugschülerausweis? Antrag der Flugschule ausfüllen Flugärztliche Untersuchung
Polizeiliches Führungszeugnis (bei Bundespolizeidirektion oder Gemeinde beantragen) Unterschrift der Eltern (wenn noch nicht volljährig) und ab damit zur Luftfahrtbehörde.

Segelflugkurse werden angeboten von

1. Flugschule am Flugplatz Nötsch (Betreiber SFG Villach & FSV Nötsch)
Fluglehrer am Flugplatz Nötsch:

Rudolf Gatternig (SFGV)
Gerald Praxl (SFGV)
Günther Tschabuschnig (SFGV)
Bernhard Probst (FSVN)
Florian Süssenbacher (FSVN)
Walter Sölle (FSVN)
Thomas Tschoffenig (FSVN)
Gottfried Pinter (FSVN)
Karl Tortschanoff (FSVN)


Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung dauert - je nach Kursangebot - 2 bis 6 Monate. Sie gliedert sich in den theoretischen Unterricht, der - bei genügend Anmeldungen bis Dezember eines Jahres - vorwiegend in den Wintermonaten vorgetragen wird, sowie in den praktischen Teil, der aus ca. 40 Flügen am Doppelsteuer mit dem Fluglehrer und danach aus 30 Alleinflügen besteht. Sie endet mit 3 Prüfflügen und dem Ablegen der theoretischen Prüfung,

Kosten

Sie variieren je nach Begabung des Flugschülers und belaufen sich, inklusive aller Vereins und Flugzeuggebühren auf etwa 1600,- Euro

2. Bundessportschule Spitzerberg
Segel und Motorflugschule
A-2405 Deutsch Altenburg
Telefon: 02165/62249-0
Fax: 02165/62249-40

3. Alpenflugschule Niederöblarn
A-8960 Niederöblarn
Telefon 03684/6066

Scheinarten Segelfliegerschein:

Dieser Pilotenschein stellt die Grundberechtigung für den Betrieb eines ein- oder zweisitzigen Segelflugzeuges alleine dar. Der Gesetzgeber verlangt für den Erwerb zumindest 3 Stunden Flugzeit sowie 30 Landungen unter Aufsicht eines Fluglehrers. Die letzten drei Flüge machen die praktische Prüfung aus.




Scheinarten Segelfliegerschein:

Ist eine Erweiterung der Grundberechtigung Klasse I. Der Erwerb dieses Pilotenscheines erfordert 20 Stunden Flugzeit und 20 Landungen alleine an Bord unter Aufsicht eines Fluglehrers. Er berechtigt Sie 2- oder mehrsitzige Segelflugzeuge mit Passagieren an Bord zu führen. Für Inhaber einer Motorpilotenberechtigung verkürzt sich die erforderliche Flugzeit auf 10 Stunden, die Landungen müssen aber auf einem Segelflugzeug durchgeführt werden. Wird der Prüfung innerhalb von 24 Monaten abgenommen, so zählen die in der Ausbildung geflogenen Zeiten dazu.

Scheinarten Segelfliegerschein:

Der Gesetzgeber schreibt für die Erweiterung der Grundberechtigung 5 Landungen an Bord eines Motorseglers unter Aufsicht eines Fluglehrers vor. Die vorgeschriebenen fünf Starts stellen ein absolutes Minimum dar und daher ist ein strenger Maßstab anzulegen. Diese Startberechtigung berechtigt den Segelflugzeugpiloten lediglich dazu, einen Motorsegler mit Motorhilfe zu starten und zur Verhinderungen von Außenlandungen gegebenenfalls mit Motorhilfe Aufwindgebiete in der unmittelbaren Umgebung des Abflugplatzes zu erreichen sowie allenfalls Anschluss an Aufwindgebiete in der weiteren Umgebung zu gewinnen, und aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls Landungen auch mit auf Leerlaufdrehzahl laufendem Motor durchzuführen. Sie berechtigt jedoch nicht dazu, Motorsegler mit laufendem Motor zu betreiben, d. h. im Motorflug (insbesondere etwa auch bei kontrollierten Flügen) zu führen.